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Bibliotheksordnung

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Einschreibung:
Die Einschreibung ist kostenlos und die BenutzerInnen erwerben damit das Recht der Entlehnung aller Medien. Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall verpflichtet.

Entlehnfrist:
Die Entlehnfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen.
 

Vorbestellung, Verlängerung der Entlehnfrist:
Sie können gerne gewünschte Medien telefonisch oder persönlich vorbestellen. Sobald diese verfügbar sind, benachrichtigen wir Sie - auf Wunsch - telefonisch. Die Entlehnfrist für Medien kann vor ihrem Ablauf (ohne Gebühr) maximal einmal für jeweils weitere 3 Wochen persönlich oder telefonisch (05285/62562 - nur zu Entlehnzeiten) verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.

Überziehungsgebühr:
Bei Nicheinhaltung des Rückgabetermins werden pro angefangener Woche und Medium € 0,40 Überziehungsgebühr eingehoben.

Sonstige wichtige Hinweise:
Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Urheberrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten!
Bei der Benutzung entstandene Schäden sind zu melden.  Verloren gegangene bzw. irreparabel beschädigte Medien werden dem Entlehner verrechnet.